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Projektaufruf: Baden-Württemberg fördert Streuobstprojekte
Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg (MLR) unterstützt mit einem neuen Förderaufruf innovative Projekte zur Umsetzung der Streuobstkonzeption 2030. Ziel des Förderaufrufs ist es, Projekte zu unterstützen, die zur Erhaltung, Weiterentwicklung und nachhaltigen Nutzung von Streuobstwiesen als bedeutende Kulturlandschaft und Hotspots der Biodiversität beitragen. Insgesamt stehen 500.000 Euro bereit, um praxisnahe Ideen zur Erhaltung, Bewirtschaftung und Nutzung von Streuobstwiesen zu stärken. Antragsberechtigte können bis zu 100.000 Euro Förderung bei einer maximal einjährigen Projektlaufzeit erhalten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte mit einer maximalen Laufzeit von einem Jahr in vier zentralen Handlungsfeldern:
- Bewirtschaftung und Bestandssicherung: nachhaltige Pflege, Gewinnung neuer Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, Stärkung von Streuobstvereinen sowie Investitionen in Bewirtschaftungstechnik
- Verarbeitung und Vermarktung: Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten, neue Produktideen und Integration von Streuobst in die Außerhausverpflegung
- Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und Beratung: Qualifizierungen, Schnitt- und Fachwartkurse, Streuobstpädagogik sowie Kampagnen für gesellschaftliche Wertschätzung
- Forschung und Innovation: Erprobung klimaresilienter Konzepte, Förderung der Artenvielfalt und Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis
Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einer fachlichen Bewertung. Dabei werden unter anderem die Relevanz für die Förderziele, der Innovationsgrad, die Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit der Projektergebnisse, die Nachwuchsförderung sowie der Mehrwert für die Gesellschaft berücksichtigt.
Wer ist förderberechtigt?
Anträge stellen Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft, des Obst- und Gartenbaues, des Weinbaues, Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Ernährungswirtschaft, des Obst- und Gartenbaues, des Weinbaues, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Nichtregierungsorganisationen sowie öffentliche Einrichtungen.
Wie wird der Förderantrag gestellt?
Projektanträge sind bis zum 6. November 2026 per E-Mail an streuobst@mlr.bwl.de einzureichen. Das 10-seitige Antragsformular sowie alle weiteren Informationen stehen auf dem Streuobstportal Baden-Württemberg zur Verfügung.