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Neue Förderrichtlinie: Hessen stärkt Streuobstwiesen
Hessen fördert Streuobstakteure im Land mit einer neuen Streuobstrichtlinie umfassend und finanziell. Das Land bezuschusst drei konkrete Bereiche:
Fördertatbestand A: Pflanzung und Pflege
Der erste Förderschwerpunkt unterstützt das Pflanzen und Schneiden von Bäumen auf extensiv bewirtschafteten Wiesen.
- Pflanzung: Für jeden neu gepflanzten oder nachgepflanzten Obstbaum erhalten Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter 105 Euro.
- Veredelung: Auch die Direktsaat und das spätere Veredeln bezuschusst das Land.
- Schnittmaßnahmen: Die Zuschüsse für den fachgerechten Baumschnitt staffeln sich nach dem Baumalter. Sie reichen von 25 Euro für den Entwicklungsschnitt (6. bis 15. Jahr) bis zu 120 Euro für die Unterhaltungspflege ab dem 26. Standjahr.
- Mistelbehandlung: Wer ältere Bäume bei Mistelbefall saniert, erhält einen Sonderzuschlag von 40 Euro.
Fördertatbestand B: Annahmestellen und Keltereien
Das Programm hilft Vereinen und Unternehmen dabei, hessisches Obst an Keltereien weiterzugeben. Das Land bezuschusst Ausgaben für Arbeitsmaterialien an Annahmestellen. Dazu gehören etwa neue Waagen, Paletten oder Transportkisten. Die Zuwendung beträgt je nach getätigter Ausgabe bis zu 500 Euro.
Fördertatbestand C: Ernte
Ein neuer Fördertatbestand unterstützt die Obsternte. Das Land honoriert die freiwillige, unbezahlte Arbeit. Das Programm berechnet drei Stunden Zeitaufwand pro abgeernteten Baum. Das Land zahlt davon siebzig Prozent auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns als Zuschuss aus.
Weitere Informationen zu Antragstellung, Voraussetzungen und Fördersätzen gibt es auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums Hessen.