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Neue EU-Fruchtsaftrichtlinie: Was ändert sich für Streuobstprodukte?
Die EU hat ihre Vorgaben zu Fruchtsaft und Co, die sogenannten „Frühstücksrichtlinien“, überarbeitet. Es ergeben sich auch Änderungen für typische Streuobstprodukte wie Apfelsaft und Honig. In Deutschland gelten die neuen Richtlinien seit dem 14. Juni 2024, im deutschen Recht sind sie voraussichtlich vollständig Ende 2025 eingearbeitet.
Was regelt die EU-Fruchtsaftrichtlinie?
Die EU-Richtlinien zu Fruchtsaft und anderen Produkten geben vor, was Herstellerfirmen auf ihren Etiketten aufführen. Das Ziel der aktualisierten „Frühstücksrichtlinien“ ist klar: Die überarbeiteten Vermarktungsnormen helfen Verbrauchern bei der Lebensmittelwahl und verringern Lebensmittelbetrug. Die sogenannten „Frühstücksrichtlinien“ sind sieben Richtlinien, in denen gemeinsame Vorschriften für die Zusammensetzung, die Verkehrsbezeichnung, die Kennzeichnung und die Aufmachung bestimmter Lebensmittel festgelegt sind. Dazu gehören auch Vorschriften für typische Streuobstprodukte wie Honig, Marmeladen und Fruchtsäfte.
Was ändert sich für typische Streuobstprodukte?
Fruchtsaft: Eine der neuen Normen kommt Streuobstsaft zugute. Für Herstellern von Fruchtsaft ist es nun erlaubt, die Angabe „Fruchtsäfte enthalten nur von Natur aus vorkommende Zucker“ auf dem Etikett zu verwenden. Verbraucherinnen und Verbrauchern ist oft nicht klar, dass es einen Unterschied zwischen Fruchtsäften (die per Definition keinen zugesetzten Zucker enthalten dürfen) und Fruchtnektaren (mit Zusatz von Zucker oder Honig) gibt. Die Angabe ist im selben Sichtfeld auf dem Etikett wie die Verkehrsbezeichnung (= Name des Lebensmittels, z.B. Fruchtsaft) zu führen. Ist es Fruchtnektar ohne Zuckerzusatz, muss zukünftig der Hinweis „enthält von Natur aus Zucker“ mit aufs Etikett.
Außerdem gibt es neue Kategorien für zuckerreduzierte Fruchtsäfte. Dabei geht es um Fruchtsäfte, die z.B. durch neue Verarbeitungsverfahren wie Membranfiltration und Hefegärung weniger oder keinen Zucker mehr erhalten. Sie dürfen daher nicht die Verkehrsbezeichnung „Fruchtsaft“, „konzentrierter Fruchtsaft/Fruchtsaftkonzentrat“ oder „Fruchtsaft aus Konzentrat“ tragen. Die neuen Kategorien heißen: „zuckerreduzierter Fruchtsaft“, „zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat“ und „konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft“. Sie gelten für Säfte, die mind. 30 % weniger Zucker enthalten.
Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fruchtsaft hat die EU bei dieser Änderungsrunde nicht geregelt. Allerdings muss die Kommission dem Europäischen Rat bis Mitte 2027 einen Bericht vorlegen. In diesem Bericht bewertet sie, wie durchführbar verschiedene Kennzeichnungsvarianten des Ursprungslandes bzw. des Landes, in dem die Früchte geerntet wurden, sind.
Honig: Auch hier gibt es Änderungen, die regionalem Honig von Streuobstwiesen zugutekommen. Hersteller sind zukünftig verpflichtet, die Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge in Prozent (je nach Gewichtsanteil) anzugeben. Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, ob es auch ausreicht, die vier größten Länder anzugeben, wenn sie zusammen auf 50 % des Gewichts kommen.
Konfitüren: Hier gilt zukünftig: In Konfitüren ist ein höherer Fruchtgehalt verpflichtend: Bei Konfitüren von 350 auf 450 Gramm pro Kilo und in Konfitüren „extra“ von 450 auf 500 Gramm pro Kilo. Den Begriff „Marmelade“ können Hersteller zukünftig synonym mit „Konfitüre“ verwenden. Bisher war Marmelade nur der rechtlich richtige Begriff für Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten.
Quellen und weitere Informationen
Endgültige Richtlinie: Europäische Union (April 2024): RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinien des Rates 2001/110/EG über Honig, 2001/112/EG über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung, 2001/113/EG über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung und 2001/114/EG über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch für die menschliche Ernährung. Online unter: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-25-2024-INIT/de/pdf
Europäischer Rat (April 2024): Rat verabschiedet überarbeitete „Frühstücksrichtlinien“ zur Stärkung der Vermarktungsnormen und zur Verbesserung der Verbraucherinformationen. Online unter: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/04/29/council-adopts-revised-breakfast-directives-to-strengthen-marketing-standards-and-improve-consumer-information/