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LBV und Naturschutzbund klagen gegen Streuobst-Verordnung
Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) und der BUND Naturschutz in Bayern (BN) haben beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage gegen die umstrittene Streuobstverordnung der Staatsregierung eingereicht. Diese würde das Artenschutz-Volksbegehren „Rettet die Bienen“ untergraben. Die Kläger fordern, dass die Verordnung für verfassungswidrig erklärt wird.
Vor einem Jahr trat das durch das Artenschutz-Volksbegehren vorangetriebene Gesetzespaket in Kraft. Auch die ökologisch wertvollen Streuobstwiesen sollen dadurch eigentlich unter Biotopschutz stehen. Aufgrund neuer Kartier-Kriterien des bayerischen Umweltministeriums könnten nun aber viele Streuobstwiesen ihren bisherigen Schutzstatus verlieren. Bislang musste die Krone der Obstbäume in mindestens 1,60 Meter Höhe beginnen, gilt jetzt eine Höhe von 1,80 Metern.
Der Landtag hatte 2019 im Begleitgesetz zum Volksbegehren die Staatsregierung ermächtigt, die vom neuen Naturschutzgesetz unter Schutz gestellten Biotope „näher zu bestimmen". Darunter fielen neben arten- und strukturreichem Grünland auch die Streuobstwiesen. Der LBV und BN befürchten nun in Folge der neuen Verordnung, dass bayernweit praktisch keine Streuobstwiese den vom Volksbegehren geforderten gesetzlichen Schutz mehr erhält. „Der durch das Volksbegehren Artenvielfalt geplante Schutz der Streuobstbäume wurde durch einen Taschenspielertrick ausgehebelt“, so schreibt der BUND Naturschutz. Vom LBV in Auftrag gegebene Probekartierungen in den Landkreisen Miltenberg, Erlangen-Höchstadt und Bamberg zeigen, dass dort alle 21 Streuobstflächen durch das veränderte Schutzraster fallen.
„CSU und Freie Wähler haben den Auftrag der Bürger, für den Insektenschutz die artenreichen Streuobstwiesen zu schützen, grob missachtet. Die Staatsregierung hat die Verordnung ohne Not so formuliert, dass nur ein Bruchteil der für Insekten, Vögel und viele andere Tiere wichtigen alten Streuobstbestände den nötigen Schutz erhält. Deswegen müssen wir dagegen klagen", so Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz.
Die Umweltschützer rechnen nicht damit, dass es noch in diesem Jahr zu einer Verhandlung kommen wird.
Ansprechpartner für weitere Informationen:
- BUND Naturschutz:
- Dr. Christine Margraf: E-Mail: christine.margraf@bund-naturschutz.de, Tel.: 089/54829889.
- LBV-Pressestelle:
- Markus Erlwein |Stefanie Bernhardt, E-Mail: presse@lbv.de, Tel.: 09174/4775-7180 | -7184. Mobil: 0172/6873773.
- Zur gemeinsamen Pressemitteilung des LBV und BN
Quellen:
Bayerischer Rundfunk (2020): https://www.br.de/nachrichten/bayern/landesbund-fuer-vogelschutz-und-naturschutzbund-klagen-gegen-streuobst-verordnung,S6Ir9hp
Bund Naturschutz (2020): https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/lbv-und-bn-klagen-beim-verfassungsgerichtshof-gegen-streuobst-verordnung-der-regierung.html
Bild: Robert Müller
