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Kulturpflanzenvielfalt: Ist Reisertausch weiterhin erlaubt?
Was regelt das neue EU-Saatgutrecht?
Die EU-Kommission will den Saatgutmarkt reformieren. Das neue EU-Saatgutrecht regelt, wie Landwirtinnen, Gärtner und auch Streuobstbewirtschafterinnen Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial (z.B. Reiser) produzieren und in Verkehr bringen. Ende April stimmte das EU-Parlament über eine Vorlage des Agrarausschusses ab. Noch steht der endgültige Gesetzestext nicht fest. Der Beschluss des EU-Parlaments bildet allerdings eine wichtige Grundlage. Im Trilog mit der EU-Kommission und dem Rat der Landwirtschaftsministerien entsteht der endgültige Gesetzestext. Die Verhandlungen dazu beginnen Ende 2024.
Umstrittene Debatte
Dem Beschluss war u.a. die Petition „Hoch die Gabeln“ und zahlreiche Initiativen von gemeinnützigen Organisationen vorausgegangen. Aber auch die Saatgutindustrie betrieb Lobbyarbeit. Sie berufen sich auf eine ordnungsgemäße Qualitätssicherung und -kontrolle und warnen vor der Ausbreitung von Schädlingen und Krankheiten.
Was bedeutet der Beschluss für Streuobstbewirtschafterinnen und -bewirtschafter?
Kommt Gesetz wie im aktuellen Beschluss des EU-Parlaments abgestimmt, sind Streuobstbewirtschafterinnen und -bewirtschafter potentiell folgendermaßen betroffen:
- Recht auf Tausch, auch gegen Geld: Der Beschluss des sichert das Recht von landwirtschaftlichen Streuobstakteuren, ihr eigenes Vermehrungsmaterial in kleinen Mengen untereinander zu tauschen. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission sah nur den Tausch von Saatgut gegen Naturalien vor, nun dürfen die Anbieterinnen und Anbieter auch Geld für ihre Leistung verlangen. Die Mengen legt die EU in den folgenden Verhandlungen fest.
- Sortenausstellungen: Ausstellungen und wissenschaftliche Untersuchungen sind von dem Recht ausgenommen.
- Weniger strenge Vorschriften für Obsterhaltungsinitiativen: Für gemeinnützige Organisationen, die Saatgut verkaufen, sind Ausnahmen vorgesehen. Sie sollen nur mit angemessenen bürokratischen Vorschriften belasten und Ausnahmen für Kleinbetriebe vorsehen.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellen:
- Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (2024): BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erzeugung und das Inverkehrbringen von Pflanzenvermehrungsmaterial in der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/2031, (EU) 2017/625 und (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG, 68/193/EWG, 2002/53/EG, 2002/54/EG, 2002/55/EG 2002/56/EG, 2002/57/EG, 2008/72/EG und 2008/90/EG des Rates (Verordnung über Pflanzenvermehrungsmaterial) (COM(2023)0414 – C9-0236/2023 – 2023/0227(COD)). Online unter: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2024-0149_DE.pdf
- Gura, Susanne (2023): Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt steht vor massiven Einschnitten. Jahresheft Pomologen-Verein e.V. 2023. 266-267
- Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt (2024): Erhaltung der Sortenvielfalt weiterhin rechtlich bedroht. EU-Parlament stimmte über umstrittene Saatgutrechtsreform ab. Pressemitteilung vom 6. Mai 2024. Online unter: https://kulturpflanzen-nutztiervielfalt.org/pm-erhaltung-der-sortenvielfalt-weiterhin-rechtlich-bedroht