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Kreis der Streuobst-Kulturerbe wächst: Anerkennung in Slowenien
Die „Nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung von Streuobstwiesen“ steht nun ganz offiziell mit Stempel und Urkunde im Nationalen Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Slowenien. Damit ist der Streuobstanbau nach Deutschland (2021) und Österreich (2023) inzwischen in drei Ländern anerkannt. Hochstamm Deutschland e.V. und die ARGE Streuobst Österreich freuen sich mit den Kolleginnen und Kollegen in Slowenien. Das kommende Ziel: ein multinationaler Antrag.
Streuobstanbau in Slowenien
Antragsteller in Slowenien war das Slowenische Ethnographische Museum in Ljubljana. Am 14. April 2025 trug das Kulturministerium den Streuobstanbau in das nationale UNESCO-Register ein.
Auch in Slowenien sind Streuobstbewirtschafterinnen und -bewirtschafter ganzjährig mit der Pflege ihrer Streuobstbestände beschäftigt. Im Winter kümmern sich die bewirtschaftenden Personen um den Schutz des Wildes, die Lagerung der Früchte und Produkte und die Neuanpflanzung. In der Vegetationsperiode pflegen sie die Bestände, ernten und verarbeiten das Obst. Kleine Streuobstwiesen sind traditionell ein fester Bestandteil eines Gehöfts in den ländlichen Gebieten Sloweniens. Die Menschen auf dem Land pflanzten die Obstbäume aus praktischen Gründen in der Nähe des Hauses, am Rande des Dorfes oder an klimatisch geeigneten Standorten. Hochstämmige Streuobstwiesen sind typisch für hügelige Gebiete, in denen traditionelle Selbstversorgerhöfe überlebt haben, die Apfelwein, Obstbrand, Essig, Marmeladen, Kompotte und Trockenobst produzieren. Auch in Schutzgebieten, in denen Regional- und Landschaftsparks betrieben werden, sind Streuobstbestände erhalten.
Kreis der Streuobst-Kulturerbe wächst
Neben dem Streuobstanbau in Deutschland, Österreich und Slowenien gibt es weitere anerkannte immaterielle Kulturerbe in Deutschland, die eng mit dem Streuobstbau verbunden sind:
- 2018: Baumfelderwirtschaft und traditionelle Dörrobstherstellung im Steigerwald
- 2021: Streuobstanbau in Deutschland
- 2022: Handwerkliche Apfelweinkultur
- 2023: Streuobstanbau in Österreich
- 2024: Viez (moselfränkischer Obstwein)
- 2025: Handwerkliche Brennkunst
- 2025: Nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung von Streuobstwiesen in Slowenien
Fortsetzung folgt: multinationaler Antrag
Nach der Aufnahme des Streuobstanbaus in drei nationale Verzeichnisse des Immateriellen Kulturerbes steht nun der nächste Schritt an: ein „weltweiter“ Kulturerbe-Antrag. Hierzu prüft Hochstamm Deutschland e.V. die ersten Schritte und steht in Kontakt mit Gleichgesinnten aus anderen europäischen Staaten. Für einen Antrag über nationale Grenzen hinweg ist es Voraussetzung, dass auch in drei Staaten der Streuobstanbau in das nationale Verzeichnis des Immaterielles Kulturerbes aufgenommen ist.
Was ist ein immaterielles Kulturerbe?
Immaterielle Kulturerbe sind kulturelle Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Wissen getragen. Menschen geben sie von Generation zu Generation weiter und entwickeln sie weiter. Bezeichnend für dieses Kulturerbe ist sein immaterieller Charakter. Im Vergleich zu unbeweglichen Bauten und beweglichen Gegenständen ist das Immaterielle Kulturerbe nicht anfassbar, sondern an den Menschen gebunden. Das Engagement seiner Träger hält es lebendig.
