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Förderung von Agroforstsystemen in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen fördert die Anlage streifenförmig angelegter Gehölzflächen auf Acker, Grünland oder Dauerkulturflächen – auch eine Chance für Streuobstsysteme.
Was genau wird gefördert?
Durch das Förderprogramm treibt Niedersachsen die Anlage von Agroforstsystemen auf landwirtschaftlichen Flächen voran. Mindestens zwei Gehölzstreifen, die einen Anteil von zwei bis vierzig Prozent der Fläche umfassen, sind anzulegen. Zwischen den Gehölzstreifen ist ein Abstand von mindestens 20 und maximal 100 Metern vorgeschrieben sowie ein Abstand von mindestens 20 Metern zu Waldflächen. Ein Gehölzstreifen darf höchstens 25 Meter breit sein und soll weitestgehend durchgängig mit Gehölzen bestockt sein. Einige Gehölze sind von der Förderung ausgeschlossen. Für Baumarten, die dem Forstvermehrungsgutgesetz unterliegen, darf nur Vermehrungsgut verwendet werden, das den Vorgaben entspricht.
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Die Anschaffung von Gehölzen und Wuchshüllen
- Beratungs- und Planungsdienstleistungen Dritter
- Ausgaben für die Vorbereitung der Flächen und das Einmessen und Vorbereiten der Flächen durch Dritte
- Ausgaben für die Pflanzung durch Dritte
- Ausgaben für den Schutz der Anpflanzung durch Verbiss
Wer kann die Förderung erhalten?
Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter von landwirtschaftlichen Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Unternehmen in Niedersachsen können einen Förderantrag an die Bewilligungsbehörde stellen. Zu der Kategorie Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen zählen Unternehmen mit einem maximalen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro und weniger als 250 Mitarbeitern. Das Agroforstsystem muss innerhalb eines Bewilligungszeitraums von bis zu zwei Jahren angelegt werden und für mindestens fünf Jahre nach der Pflanzung dem Verwendungszweck entsprechend genutzt werden.
Fördergelder bis 30. September 2027 beantragbar
Der Antrag muss bis Ende September 2027 bei der Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingehen. Achtzig Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst das Land bis zu einer maximalen Förderhöhe von 300.000 Euro. Dabei ist pro Hektar Gehölzstreifen eine maximale Förderhöhe von 5.271 Euro festgelegt. Die Förderhöhe ist unter anderem von der Art der Gehölze abhängig. Die höchsten Förderungen bekommen Antragstellerinnen und Antragsteller für die Pflanzung von Bäumen, die der Nahrungsmittel und/oder der Wertholzproduktion dienen. Die Fördermenge wird nur an der tatsächlichen Größe des Gehölzstreifens bemessen.
Gilt die Förderung auch für Streuobstwiesen?
Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter aus Niedersachsen, die eine Streuobstwiese anlegen, profitieren ebenfalls von der Förderung. Wenn sie bei der Planung einer Obstwiese die genannten Abstandsvorschriften einhalten, ist eine Streuobstwiese förderfähig. Die Anlage der Streuobstbaumreihen wird, nach der für zur Nahrungsmittelproduktion dienenden Baumarten bestimmten Förderung bezuschusst. Wichtig ist zu bedenken, dass unter den Bäumen im Gehölzstreifen ein Pufferstreifen eingeplant werden muss, dessen Bewuchs sich von der restlichen Wiesenvegetation sichtbar unterscheidet. Wie dies erreicht wird, kann selbst entschieden werden. So gibt es die Möglichkeit auf der gesamten Länge der Baumreihe ein Blühstreifen einzusäen, den Streifen komplett freizuhalten oder mit Mulch zu versehen. Die Breite des Pufferstreifens ist ebenfalls nach eigenem Ermessen zu wählen, darf jedoch die maximale Breite von 25 Metern nicht überschreiten.
Wie kann die Pflege finanziert werden
Die Anlage einer Obstwiese macht nur einen kleinen, wenn auch nicht unerheblichen Teil der Kosten aus. Im Nachhinein folgen einige Jahre aufwändiger Pflege, bis die Bäume richtig in den Ertrag kommen. Und auch ältere Bäume brauchen Pflege. Dafür gibt es Möglichkeiten zur Unterstützung. Das Streuobstwiesenbündnis Niedersachsen listet auf seiner Internetseite Fördermöglichkeiten für Streuobstwiesen auf. Auch dort beziehen sich die meisten Förderungen auf die Anlage. Die Pflege fördern z.B. die Stiftung Kulturlandpflege und einige regionale Förderungen.
Weitere Informationen:
Alle Informationen, die nötigen Formulare, sowie die Liste von Förderung ausgeschlossener Gehölzarten sind hier zu finden.
Adresse der Bewilligungsstelle:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Geschäftsbereich Förderung
Sachgebiet 2.1.2 – AFS
Wunstorfer Landstr. 9
30453 Hannover
Ansprechpartner:
Dr. Johanna Müsse
0511 3665-1313
johanna.muesse@lwk-niedersachsen.de
Armin Kugler
Beratungsförderung, Qualifizierungsmaßnahmen, Milchquotenregelung, sonstige Förderprogramme
0511 3665-1420
armin.kugler@lwk-niedersachsen.de