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Baumschnittförderung in Baden-Württemberg wird fortgesetzt
Die Baumschnittförderung in Baden-Württemberg ist ein Baustein der Streuobstkonzeption 2030 des Landes. Die neue Förderperiode umfasst die Jahre 2026 bis 2028, wobei die Antragstellung ab sofort möglich ist.
Was ist neu?
Das Land vereinfachte das Förderprogramm und verkürzte die Förderperiode auf drei Jahre, um Neulingen einen einfacheren Einstieg zu ermöglichen. Innerhalb der dreijährigen Laufzeit fördert das Land pro Baum den Baumschnitt mit bis zu 18 Euro. Dies geschieht vorbehaltlich des Inkrafttretens der zugehörigen Verwaltungsvorschrift und deren EU-rechtlicher Notifizierung. Die Förderung deckt sowohl den regelmäßigen Pflegeschnitt als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr ab.
Wie funktioniert die Baumschnittförderung?
Eine Förderung können Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien, Abfindungsbrennereien, Kommunen und Gruppen von mindestens drei Privatpersonen oder landwirtschaftlichen Betrieben beantragen. Über einen Sammelantrag bündeln sie Streuobstflächen mehrerer Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Pächterinnen und Pächter, sodass 100 bis 1.000 Bäume in einem Antrag zusammengefasst sind. Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt großkroniger, starkwüchsiger und in weiträumigem Abstand stehender Streuobstbäume ab dem 3. Standjahr mit einer Stammhöhe von mindestens 1,40 m in der freien Landschaft.
Sammelanträge reichen Streuobstakteure bei den zuständigen Regierungspräsidien in Baden-Württemberg ein. Das Formular zur Sammelantragstellung und weitere Details zum Förderverfahren finden Interessierte online auf der gemeinsamen Internetseite der Regierungspräsidien.