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Abfindungsmeldungen ausschließlich digital
Wer eigenes Streuobst in einer Lohnbrennerei zu Destillaten verarbeiten lässt, muss umdenken. Ab dem 1. Januar 2027 fällt das klassische Papierformular für die Zollanmeldung weg. Stoffbesitzer müssen ihre Brenngenehmigung künftig über ein Bürgerkonto beim Zoll-Portal anmelden. Dafür ist ein rechtzeitiges Handeln bei der Registrierung nötig.
Was ist ein Stoffbesitzer?
Privatpersonen, die Obst von eigenen Bäumen ernten, dieses zu einer Lohnbrennerei bringen und dort im Auftrag z.B. zu Schnaps brennen lassen, werden im Sinne des Zollrechts (§ 11 AlkstG) als Stoffbesitzer bezeichnet. Das Obst und der erzeugte Alkohol bleiben Eigentum der abliefernden Person. Diese bezahlen den Brennereibetrieb für seine Arbeit. Weil der Alkohol dem Stoffbesitzer gehört, muss dieser dafür auch die Alkoholsteuer an den Zoll zahlen.
Was ist eine Abfindungsanmeldung?
Das ist die offizielle Erklärung, die der Stoffbesitzer vor dem Brennen beim Zoll eingereicht. „Abfindung“ bedeutet hier, dass der Zoll die Steuer vorab nach gesetzlichen Pauschalwerten berechnet (z.B. wie viel Alkohol üblicherweise aus 100 kg Äpfeln gewonnen wird). Erst wenn der Zoll diese Anmeldung genehmigt, darf der Brennereibetrieb loslegen mit seiner Arbeit.
Was hat sich geändert?
Der Stoffbesitzer musste zwar auch schon bisher die Abfindungsmeldung einreichen, in der Praxis hat allerdings oft die Brennerei das Papierdokument für seine Kundschaft ausgefüllt, gesammelt und per Post oder Fax an den Zoll geschickt. Ab dem 1. Januar 2027 fällt das Papierformular für die Brenngenehmigung komplett weg. Wer eigenes Streuobst brennen lässt, muss den Antrag künftig über das Zoll-Portal im Internet stellen. Bisher war es reine Formsache, doch ab 2027 gibt es keine Ausnahmen mehr: Jede Abfindungsanmeldung muss verpflichtend digital über das offizielle Zoll-Portal eingereicht werden. Da die Steuerschuld beim Besitzer des Obstes liegt, müssen sich die Obstbauern und Stoffbesitzer künftig selbst online ausweisen. Die Brennerei kann das nicht mehr einfach für sie übernehmen, leistet aber Hilfestellung bei den ersten Schritten und am Ende muss der Brenntermin immer noch mit dem Brennereitermin abgestimmt werden. Sprechen Sie also mit Ihrem Brennbetrieb.
Weitere Informationen und Hilfe
Bundesverband der Deutschen Klein- und Obstbrenner e.V.
Hardtstr. 35-37 | 76185 Karlsruhe
Telefon: +49 721 276 666 80
Email: kontakt@bdko.de
Schritt-für-Schritt-Anleitungen finden sich bereits unter https://bdko.de/hilfe/.
Für Stoffbesitzer gibt es zwei kostenfreie Onlineseminare: “das ELSTER-Zertifikat“ und „das ZOLL-Portal“. Informationen zu den Seminaren finden sich unter https://bdko.de/seminare/.